Auf Bundesebene ist die Abschaffung des Eigenmietwertes Realität geworden. Der Eigenmietwert wird jedoch frühestens 2028 abgeschafft und bleibt bis dann in der Steuererklärung zu deklarieren. Die Kantone erhalten Zeit, um eine neue Steuer auf Zweitwohnungen einzuführen. Der Kanton Zürich wird von dieser Möglichkeit voraussichtlich keinen Gebrauch machen.
Mit der Abschaffung des Eigenmietwertes können keine Schuldzinsen auf Hypotheken mehr abgezogen werden, ebenso sind Unterhalt und Renovationen nicht mehr abzugsfähig. Der generelle Schuldzinsenabzug fällt weg.
Die Finanzdirektion des Kantons Zürich teilt mit, das die bisherigen Eigenmietwerte nicht erhöht werden und bis zur Abschaffung weiter gelten. Nichtsdestotrotz werden die Vermögenssteuerwerte erhöht. Dies als Folge der Preissteigerung bei den Immobilienpreisen im Kanton Zürich und in anderen Kantonen seit 2009. Die neuen Werte berechnen sich nach der Weisung 2026, die am 1. Januar 2026 in Kraft getreten ist. Die neuen Werte sind rund 50% höher als die bisherigen.
Ab 2026 wird vom Kantonalen Steueramt Zürich die Steuererklärungssoftware ZHPrivate Tax nicht mehr als Download Version angeboten. Das bedeutet, dass künftige Steuererklärungen nur noch online über das elektronische Portal des Kantonalen Steueramtes hochgeladen werden können oder alternativ in Papierform eingereicht werden müssen. Wenn Sie mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder Treuhänder.
Bei der Säule 3a können ab dem 1. Januar 2026 Personen, die 2025 keine Beiträge oder nur Teilbeiträge in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) einbezahlt haben, Beiträge nachträglich in Form von Einkäufen einzahlen. Allerdings ist die Höhe auf den sog. kleinen Maximalbetrag (zurzeit: CHF 7’258) begrenzt. Die Berechtigung zum Einkauf ist bei einem AHV-pflichtigen Einkommen gegeben und der kleine Maximalbeitrag muss im Jahr der Nachzahlung voll ausgeschöpft sein (= im Jahr 2026 müssen zuerst CHF 7’258 eingezahlt werden, damit mit einer weiteren Zahlung die Lücke im Jahr 2025 ausgeglichen werden kann). Lücken in früheren Jahren (2024 und früher) können nicht mehr ausgeglichen werden.
Im Dezember 2026 wird zum ersten Mal die 13. AHV-Rente ausbezahlt. Die Finanzierung ist allerdings noch nicht geregelt.
Geplant ist auf Bundesebene eine Steuererhöhung auf Kapitalbezügen aus Vorsorge (2. und 3. Säule) und betrifft alle Kapitalleistungen ab CHF 100’000. Der politische Prozess ist noch am Laufen und die konkreten Umsetzungen sind zurzeit noch unklar. Gerne informiere ich Sie an dieser Stelle über die weiteren Entwicklungen und berate Sie gerne zu möglichen Massnahmen vor einem Inkrafttreten der Steuererhöhung.