Immobilien
Im Zusammenhang mit der Energiestrategie 2050 werden Immobilienbesitzer für Umweltmassnahmen steuerlich stärker belohnt. Neu sind bei energetischen Sanierungen auch Rückbaukosten steuerlich abzugsfähig. Zusätzlich sind energetische Investitionen und Rückbaukosten neu über zwei bis drei Jahre abzugsfähig. Falls diese Abzüge das steuerbare Einkommen übersteigen, kann der Steuerpflichtige den verbleibenden Betrag im Folgejahr abziehen.
Im Kanton Zürich können seit dem 1.1.2019 (relevant für die Steuerklärung 2019, auszufüllen im Jahr 2020) Geschäftsverluste mit Grundstückgewinnen aus der Veräusserung von Geschäftsliegenschaften verrechnet werden.
AHV
In der Volksabstimmung vom Mai 2019 wurde das Bundesgesetz über die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF) angenommen. Dies bringt eine Erhöhung der AHV um 0.3% mit sich. Der AHV-Lohnbeitrag steigt von bisher 8.4% auf 8.7%, der AHV/IV/EO-Beitragssatz von 10.25% auf 10.55%. Arbeitgeber und Arbeitnehmer tragen diese Lohnbeiträge je zur Hälfte. Der AHV-Beitragssatz für Selbständigerwerbstätige erhöht sich von 7.8% auf 8.1%.
Dividenden
Die STAF bringt auch eine Steuererhöhung auf Dividendeneinkünften aus qualifizierten Beteiligungen (mind. 10%-ige Beteiligung am Kapital einer Gesellschaft) mit sich. Wurden bisher Dividenden aus solchen Beteiligungen im Privatvermögen beim Bund zu 60% besteuert, werden ab 2020 Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen neu einheitlich zu 70% besteuert (Privat- und Geschäftsvermögen von natürlichen Personen). Der Kanton Zürich macht einen Systemwechsel und wechselt vom Teilsatz- zum Teilbesteuerungsverfahren. Neu besteuert er Dividendenausschüttungen aus qualifizierten Beteiligungen zu 50% (einheitlich für Privat- und Geschäftsvermögen von natürlichen Personen).
Unternehmensverkäufe
Bei Unternehmensverkäufen (AG, GmbH) sind die Steuerbehörden vermehrt dazu übergegangen, anstelle eines steuerfreien Kapitalgewinns steuerbares Einkommen anzunehmen, vor allem dann, wenn der Verkäufer in der Unternehmung weiterarbeitet oder Konkurrenz- sowie Earnout-Klauseln vereinbart worden sind. Vermehrt betrachten die Steuerbehörden die veräusserten Unternehmensanteile auch als Geschäftsvermögen mit Einkommenssteuer- und AHV-Folgen.
Nachsteuer- und Bussenverfahren
Als Folge des mit dem Ausland im Jahre 2018 in Kraft getretenen automatischen Informationsaustausch (AIA) betreffend ausländische Bankkonten sind rund 350’000 Meldungen für den Kanton Zürich eingegangen. Der genaue Schwellenwert, ab welchem die Zürcher Steuerbehörden ein Nachsteuer- und Bussenverfahren eröffnen, ist zurzeit unbekannt. Losgelöst von der Thematik des AIA kann jederzeit eine straflose Selbstanzeige gemacht werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind und beispielsweise unversteuerte Vermögenswerte im Rahmen einer Erbschaft ans Licht kommen.